AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Foodsurvival

Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für jede Form der Ernährungsberatung. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Kunde diese als alleinverbindlich für die vertragliche Beziehung an.

Beratungsleistung
Die Ernährungsberatung stellt keine medizinischen Ratschläge dar und ersetzen keine medizinische Diagnose, Beratung und Behandlung.

Vertragsabschluss/Widerruf
Der Vertrag kommt mit Zahlungseingang (Barzahlung, Überweisung oder Bankeinzug) für die jeweilige Leistung zu Stande. Die Vertragserklärung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die bis dahin erbrachte Dienstleistung wird entsprechend abgerechnet.

Schweigepflicht
Die Ernährungsberatung unterliegt der absoluten Schweigepflicht, auch über den Beratungszeitraum hinaus. Foodsurvival kann in bestimmten Fällen vom Klienten schriftlich von der Schweigepflicht befreit werden.

Terminabsagen
Die zu beratende Person kann einen Beratungstermin bis 24 Stunden vorher telefonisch oder schriftlich kostenfrei absagen. Bei kurzfristigen Absagen ohne wichtigen Grund wird eine Gebühr in Höhe von 10 € berechnet.

Durchführung der Ernährungsberatung
Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung durch Foodsurvival, nicht das Erreichen eines bestimmten körperlichen Erfolges. Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Beratungen abgehalten wurden. Die zu beratende Person verpflichtet sich in eigenem Interesse, alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen, dies betrifft insbesondere gesundheitliche Beeinträchtigungen, Krankheiten, Medikamentenaufnahme, Allergien usw..

Vertragsrücktritt seitens Foodsurvival
Der Leistungserbringer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mitwirkung des Klienten am Beratungsprozess nicht gegeben ist, sowie aus Gründen, die aus einer Unvereinbarkeit mit den Grundsätzen der Berufsethik hervorgehen. Ein Rücktritt ist ebenfalls möglich, wenn der Klient nicht alle gesundheitlichen und/oder medikamentösen Hintergründe vor Beratungsbeginn offengelegt hat. In diesem Fall erhält der Klient anteilig sein Geld zurück.

Gewährleistung
Foodsurvival ist bestrebt, die Beratung mit Kompetenz und Sorgfalt sowie unter Beachtung der allgemein anerkannten ernährungswissenschaftlichen Grundsätze auszuführen. Alle Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Gewährleistungen für den Inhalt solcher Empfehlungen übernimmt Foodsurvival nicht. Der Erfolg des Ernährungstrainings hängt von der Mitarbeit und Motivation der zu beratenden Person ab. Die Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe. Die im Rahmen der Ernährungsberatung angefertigten Berichte und Analysen, sowie Informationsmaterialien werden nur für eigene Zwecke verwendet. Die zu beratende Person erhält das uneingeschränkte, ausschließliche Nutzungsrecht an den Ergebnissen.
Unerlaubtes vervielfältigen, weitergeben und/oder verkaufen führt unweigerlich zur Anzeige.

Haftung
Aus der Anwendung der bei Foodsurvival erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber Sibylle oder Stefan Maier geltend gemacht werden.
Foodsurvial übernimmt keinerlei Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in Ihren Publikationen und Internetseiten.
Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer wird seitens Foodsurvival keine Haftung übernommen.
Soweit gesetzlich zulässig haftet Foodsurvival nicht für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden der Klienten. Weiterhin haftet Foodsurvival nicht für unrichtige Angaben seitens der zu beratenden Person und die daraus resultierenden Folgen.

Datenschutz
Foodsurvival und alle von Ihr beauftragten Personen unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz. Personenbezogene Daten, welche im Rahmen einer Anmeldung, einer Veranstaltung oder Beratungen erhoben werden, werden ausschließlich innerhalb Foodsurvival verarbeitet und verwendet.
Datenschutz besteht auch nach Beendigung der Beratung.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch einen solche Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und rechtlich zulässig ist.

 

Forchheim, 06.10.2015